Während es früher unter Angehörigen sogen. "verkammerter" Berufe, z.B. Ärzte und Rechtsanwälte, verpönt war und als unseriös galt, individuell gestaltete Geschäftspapiere zu benutzen, steigt das Interesse am eigenen Erscheinungsbild in den letzten Jahren merklich an.

 

Ein Beispiel für ein sehr erfolgreiches und umfangreiches Corporate Design finden Sie in meinen Referenzen. Die auch fachlich stark engagierte Zahnärztin Dr. Carmen Brändle hat sehr viel positive Resonanz und selbst sehr viel Spaß an Ihrem ausgefallen und witzigen CD.

 

Dennoch gibt es verbreitet Unsicherheiten, was "Verkammerte" dürfen und was nicht.

 

Sie dürfen:

 

- ein eigenes Erscheinungsbild auf Ihren Papieren haben und darauf Ihre Spezialisierungen angeben

 

- Selbstdarstellungen mit sachlichen Informationen, ohne verfälschenden werblichen Inhalt, in gedruckter Form (z.B. Flyer) oder im Internet veröffentlichen

 

- Anzeigen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit schalten

 

- Mailings mit sachlichen Inhalten verschicken

 

Genauerte Informationen erhalten Sie in Ihrer zuständigen Kammer.

 

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